Existenzgründung GastronomieAber für die Eröffnung eines solchen gastronomischen Betriebes sind gewisse Grundvorrausetzungen nötig. So erfordert ein Café, welches auch kleinere Speisen anbietet, meist eine Teilkonzession. Mit dieser dürfen dann Speisen warm gemacht, aber nicht dort zubereitet werden. Jeder Mitarbeiter benötigt einen aktuellen Gesundheitspass, dieser muss einmal jährlich „aufgefrischt“ werden. Aber einer gewissen Anzahl der Bestuhlung müssen Toiletten vorhanden sein, die auch den hygienischen Vorschriften entsprechen. Auch in der Küche wird Hygiene besonders groß geschrieben. Um auf das Kindercafé zurückzukommen, so werden vermutlich auch im Gastraum selbst noch einige besondere Bestimmungen zur Geltung kommen. Kann der Existenzgründer dieser aber mit ruhigem Gewissen gewährleisten, so sollte dem Gelingen einer solchen Idee eigentlich nichts mehr im Wege stehen. |
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