Existenzgründung GewerbeLetztlich ist ein Gewerbe eine selbstständige Tätigkeit, somit unterliegt jeder Gewerbetreibende der Zahlung der Gewerbesteuer. Diese Steuer wird von den einzelnen Kommunen erhoben und kann daher von Ort zu Ort verschieden hoch sein. Im Gegensatz zu einem Angestellten ist der Gewerbetreibende für seine sozialen Absicherungen alleine verantwortlich, dass heißt, dass Krankenversicherung und andere Leistung eigenverantwortlich gezahlt werden müssen. Das zukünftige Gewerbe muss beim Gewerbeamt angemeldet werden, welches dann die Aufnahme des Gewerbes an alle Institutionen, die darüber Kenntnis haben müssen, weiterleitet. Um das Gewerbe anmelden zu können, sind eine Reihe von Voraussetzungen erforderlich. Wer sich nicht sicher ist, ob alles korrekt ist, der möge sich beim zuständigen Branchenamt darüber informieren. Mit der Aufnahme eines Gewerbes wird der Selbstständige nun auch umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem zu erwartenden Einkommen. Hierzu gibt das zuständige Finanzamt gerne nähere Informationen. Es ist weiterhin zu beachten, dass nicht alle selbstständigen Tätigkeiten gleich ein Gewerbe sein müssen. Es ist unter bestimmten Gegebenheiten auch durchaus möglich ein Kleingewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit auszuüben. Genauere Informationen hierüber kann sich ein Existenzgründer bei verschiedenen Beratungsstellen heraus suchen. Diese findet man in der Regel im Internet. Aber auch die zuständige Agentur für Arbeit gibt hier sicherlich gerne weitere Auskünfte. |
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