Selbständigkeit : SteuernDie wohl bekannteste Steuer ist die Umsatz- oder auch Vorsteuer. Daneben sollte aber auch bedacht werden, dass auf das erwirtschaftete Einkommen nach Abzug aller Betriebskosten die Einkommensteuer fällig wird. Auch umsatzabhängig ist die Gewerbesteuer. Ferner gibt es dann auch noch die Körperschaftssteuer. Ein Unternehmer wird seinen Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Diese wird dann vom Unternehmer an das Finanzamt abgeführt. Einige Berufsgruppen sind allerdings von der Umsatzsteuer ausgenommen. Nähere Informationen sollten bei fachkundigen Beratern eingeholt werden. Die Gewerbesteuer berechnet sich je nach Standort und Umsatz des Unternehmers. Gewerbesteuerpflichtig sind vorwiegend Unternehmer, die im Handel, im Handwerk und anderen Dienstleistungen tätig sind. Diese Steuerart wird von den Gemeinden und Kommunen erhoben, welche damit die öffentlichen Ausgaben finanzieren. Die Körperschaftssteuer wird nicht von jedem Unternehmer gezahlt werden müssen. Diese Steuer wird lediglich von Kapitalgesellschaften an das Finanzamt abgeführt. Die Einkommensteuer ist für den Unternehmer das, was für den Angestellten die Lohnsteuer ist. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich also nach dem Einkommen. Der Einkommensteuer liegt ein Freibetrag von derzeit 7.664 € pro Person zu Grunde. Die Steuer wird also erst ab einem höheren Einkommen fällig. Da das Gebiet der Steuerzahlung ist ein ziemlich umfassendes Gebiet, daher ist es in jedem Falle ratsam, möglichst noch vor Beginn der Selbstständigkeit einen Steuerberater aufzusuchen, der dem Gründer gerne mit Rat und Tat zur Seite steht. |
||
|
|
||