KFW Existenzgründung



Für ein nicht allzu großes Gründungsvorhaben kann man sich durch aus an die KfW Bankengruppen wenden. Diese bieten bei einem solchen Vorhaben spezielle Kreditprogramme wie das KfW-StartGeld © an.

Ein Existenzgründer kann sich vertrauensvoll an einen Berater seiner Hausbank wenden und sich einem persönlichen die Vor- und Nachteile einer solchen Finanzierung erklären lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist hier eine Finanzierung möglich, die allerdings 50.000,00 € nicht übersteigen darf. Ein Antrag auf dieses KfW-StartGeld © kann vor der Gründung gestellt werden, allerdings besteht hier auch die Möglichkeit, noch innerhalb von drei Jahren nach der Eröffnung ein solches Darlehen zu beantragen.

Im Gegensatz zu manch anderen Kreditinstituten erhält der Jungunternehmer hier eine 100%ige Finanzierung, wenn die Eigenmittel abgezogen worden sind. Ferner ist ein weiterer Antrag möglich, solange die oben erwähnten 50.000,00 € noch nicht voll ausgeschöpft sind. Ein Gründer, der zuerst mit einem Nebenerwerb beginnt, kann hier ebenfalls ein Darlehen erhalten, wenn abzusehen ist, dass dieser Nebenerwerb in nicht allzu ferner Zeit zu einem Haupterwerb wird. Während der Anlaufphase des Existenzgründers kann eine tilgungsfreie Zeit von maximal zwei Jahren vereinbart werden. Sollte das neu gegründete Geschäft sich in relativ kurzer Zeit als extrem stark erweisen, können Kredite auch jederzeit vorzeitig getilgt werden, ohne dass hier zusätzliche Kosten entstehen werden.

Die Voraussetzung für einen solchen Kredit ist ein korrekt erstellter Businessplan, dem eine positive Meinung einer unabhängigen Stelle, wie zum Beispiel der IHK oder der Handwerkskammer beigefügt sein sollte. Die Beantragung erfolgt nicht bei der KfW Mittelstandbank direkt, sondern wird über die Hausbank durchgeführt.