Selbstständigkeit FördermittelIn einem solchen Fall sei einem potenziellen Existenzgründer in erster Linie ein Gespräch mit dem Fallmanager des zuständigen Arbeitsamtes empfohlen. Sollte der Arbeitslose Nach SGB III Leistungen in Form von ALG I beziehen und noch mindestens 90 Tage Anspruch hierauf haben, so steht ein Gründerzuschuss zu. In der Regel erhält der Existenzgründer hier für die Dauer von 9 Monaten einen Zuschuss in der Höhe seines zuletzt berechneten Arbeitslosengeldes zzgl. 300,00 € zur sozialen Absicherung. Letztere kann nach Ablauf der 9 Monate noch einmal zusätzlich für weitere 6 Monate bewilligt werden. Ferner besteht für den Existenzgründer die Möglichkeit, aus dem ERP-Sondervermögen ein kostengünstiges Fördermitteldarlehen zu beantragen. Aber auch die Haus- oder Investitionsbank wird einem Existenzgründer gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Grundlage für alle oben aufgeführten Förderungen oder Darlehen ist ein Businessplan, der neben den persönlichen Daten des potenziellen Jungunternehmers auch einen Kapitalbedarfs- und Investitionsplan enthalten muss. Eine unabhängige Institution, wie zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer muss der zu gründenden Existenz wohlwollend gegenüber stehen. |
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