Arbeitsamt SelbständigkeitEin Fallmanager der zuständigen Agentur für Arbeit wird hier gerne ein beratendes Gespräch anbieten. Hierfür sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, so darf der Antragsteller zur Zeit der Antragstellung das 65.Lebenjahr noch nicht erreicht haben. Ferner muss noch mindestens 90 Tage lang ein Anspruch auf ALG I bestehen. Es ist also hier ganz besonders wichtig, den Antrag auf Gründungszuschuss rechtzeitig zu stellen. Die Gewährung des Gründungszuschusses ist keine Ermessensfrage der Agentur für Arbeit, sondern dieser Zuschuss unterliegt einer Rechtsgrundlage und muss demnach gewährt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Bestimmungen erfüllt sind. Zu den erforderlichen Unterlagen zählt in erster Linie ein Businessplan, dem unbedingt auch ein Kapitalbedarfsplan, eine Liquiditätsplan und ein Finanzierungsplan beigelegt sein muss. Ganz wichtig ist auch das Beibringen einer Rentabilitätsvorschau. Von einer unabhängigen Stelle, wie der Industrie- und Handelskammer oder der KfW Mittelstandbank wird ein Gutachten erwartet, welches dem zu gründenden Geschäft wohlwollend gesinnt ist. Sind alle diese Bedingungen erfüllt, so gewährt die Agentur für Arbeit dem Existenzgründer für neun Monate lang einen Zuschuss in Höhe von seinem letzten Arbeitslosengeld. Zur Absicherung der sozialen Leistung zahlt die Agentur für Arbeit dem Gründer noch zusätzliche 300,00 € monatlich. Diese soziale Absicherung kann bei dem Nachweis der Rentabilität des Geschäfts noch einmal um sechs Monate verlängert werden. |
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